Vorstand und Statuten der OGE

Der Vorstand stellt sich vor:

Textfeld: Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Franz ZIEGLER (Vorsitzender) 

Am 12. 12. 1937 in Wiener Neustadt geboren. 1956-61 Studium des Allgemeinen Maschinenbaus an der TH-Wien. 1964 Promotion zum Dr. techn. (mit Auszeichnung) und 1971 Habilitation und Univ. Dozent an der TH-Wien. Seit 1972 Ordinarius für Mechanik in der Fakultät f. Bauingenieurwesen der TU-Wien. Gastprofessuren an der Northwestern University, Evanston IL, Stanford University CA,  Cornell University, Ithaca, NY und Universität Stuttgart. 1996 Dr. h.c. der St. Petersburg Staatl. Technischen Universität. Seit 1998 w.M. der Österr. Akademie der Wissenschaften. Seit 1999 Academician der Russischen Akademie der Wissenschaften. Seit 1989 Fellow ASME, seit 1999 Fellow und Direktor IIAV. 1992-96 IUTAM Secretary General. 1996-99 Präsident der GAMM. Seit 1978 Vorstandsmitglied der OGE. OGE relevante Arbeitsschwerpunkte: Baudynamik, Schwingungstilgung, Erdbebeningenieurwesen, Wellenausbreitung, Erschütterungsmessungen, Bebensimulation im Laboratorium f. Modelldynamik (einachsiger vollcomputerisierter Rütteltisch, Modellgrösse kleiner 100 kg).

Textfeld: Univ. Prof. Dipl. –Ing.  Dr. techn. Rainer FLESCH (Generalsekretär)

1948 in Wien geboren. 1967 – 1974 Studium des Bauingenieurwesens an der TU Wien. 1974 – 1980 Univ. Ass. am Institut für konstruktiven Wasserbau der TU Wien. Dez.1975 - Mai 1976  Studienaufenthalt bei der ISMES, Dep. Structural Dynamics, Bergamo, Italien. 1980 Doktorat der techn. Wissenschaften der TU-Wien, Dissertation: Das Dämpfungsverhalten schwingender Stahlbetontragwerke. 1980 Leiter des Fachgebietes Baudynamik an der BVFA-Arsenal. Seit 1984 Vorsitzender der AG 176.2  (Erdbebenkräfte) des Österr. Normungsinstitutes. Seit 1986 Generalsekretär der Österr. Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen. Im Zuge des Habilitationsverfahrens auf dem Gebiet der Baudynamik an der TU-  Graz entsteht ein 543-seitiges Baudynamik - Lehrbuch. Im Juli 1990 Verleihung der Lehrbefugnis für Baudynamik an der TU Graz (Univ.Doz.). Im Jänner 1992 Vertragsabschluß mit dem Bauverlag Wiesbaden über die Herausgabe eines zweibändigen Werkes Baudynamik – praxisgerecht. Im August 1994 Wahl zum Präsidenten der European Association for Earthquake Engineering (EAEE). Im Dezember 1996  Ernennung zum a.o. Univ. Prof. Im Dezember 1997 Ernennung zum Bereichsleiter Bauen / ÖFPZ – Arsenal (arsenal research). Seit April 2000 Geschäftsfeldleiter Verkehrswege / arsenal research. ca. 63 Publikationen, etwa 90 Vorträge (darunter 6 invited lectures). Arbeitsschwerpunkte: Erschütterungsschutz, Erdbebeningenieurwesen, dynamische Berechnungen, Bauwerksmonitoring.  
Textfeld: o.Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Johann KOLLEGGER, M.Eng. (Kassenwart)

1956 in Leoben, Steiermark geboren. Von 1974 bis 1978 Studium des Bauingenieurwesens an der TU Graz. 1978 bis 1980 Research Assistent bei Prof. Jack.G. Bouwkamp an der University of California in Berkeley und dort befasst mit Schwingungsuntersuchungen an Hochhäusern und Tankanlagen. 1980 M.Eng. der University of California, 1981 Dipl.-Ing. der TU Graz, 1988 Dr.-Ing. der Universität Gesamthochschule Kassel. Von 1988 bis 1990 Mitarbeiter im Ingenieurbüro Mehlhorn in Kassel, 1991 bis 1992 Leiter des Technischen Büros der Philipp Holzmann AG in Hannover, 1993 bis 1996 Geschäftsführer der VSL Vorspanntechnik (Deutschland) GmbH. 1997 Ruf an die Bergische Universität Wuppertal als Professor für Massivbau und Tragkonstruktionen. Seit 1999 Vorstand des Institutes für Stahlbeton- und Massivbau an der TU Wien.
Textfeld: Dr.phil. Gerald DUMA (Beirat)

1946 in Gmunden, Oberösterreich, geboren. 1965 Matura an der HTL Linz im Fach Elektrotechnik. 1. Studienabschnitt Technische Physik an der TU Wien, 2. Studienabschnitt Geophysik an der Universität Wien. Studienassistent, Promotion 1977. Universitätsassistent bis 1979. Ab 1980 an der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien, Abteilung Geophysik, Seismologe beim Österreichischen Erdbebendienst, Führung des Geomagnetischen Observatoriums Wien-Cobenzl. Universitätslektor. Langjährige Mitarbeit bei der Abrüstungskonferenz von Atomtests. Mehrere Projekte über regionale Erdbebengefährdung in Österreich, Installation und Betrieb der Strong-Motion Messnetze in Wien und Wr. Neustadt, Seismologische Forschung.
Textfeld: Dipl.-Ing. Dr. techn. Ingomar FLOEGL (Beirat)

1953 in Wien geboren, 1971 Matura am Bundesrealgymnasium Schopenhauerstraße in Wien, 1971 – 1979 Studium Bauingenieurwesen an der TU Wien, anschließend Studien- und Universitätsassistent am Institut für Baustatik, 1981 Promotion, 1982 Mitarbeiter bei Siemens AG Österreich Abteilung Bautechnik, Mitglied am Österreichischen Normungsinstitut im Fachnormenausschuss für Belastungsannahmen seit Oktober 1986 sowie Mitarbeiter in den Arbeitsgruppen Wind- und Erdbebenkräfte. Seit Mai 1990 Vorstandsmitglied bei der OGE. Seit Juni 1992 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Baustatik und Konstruktion und Baudynamik am Landesgericht in Linz. Seit 1998 Geschäftsführer der Bautechnik Linz Planungsgesellschaft m.b.H.

Textfeld: Dipl.-Ing. Dr. techn. Harald R. GAISBAUER, DWT (Beirat)

1957 in Wien geboren. Studium Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien (TU-Wien) – 1980 Diplomprüfung. Daran anschließend Doktoratstudium an der Technische Universität Wien – 1988 Rigorosum. Nebenberuflich Post Graduate Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Technische Universität Wien – 1999 Diplomierter Wirtschaftstechniker. Berufliche Erfahrung: Nach Assistententätigkeit an der TU-Wien mehrjährige Auslandstätigkeit in Republik Südafrika, Bundesrepublik Deutschland / BRD und Vereinigte Staaten von Amerika / USA im Wasserbau und Hohlraumbau. Seit 1988 bei Verbund (Österreichische Elektrizitätswirtschafts AG) im Wasserbau und strategischen Technikmanagement tätig. Arbeitsschwerpunkte: Wasserkraftanlagenplanung (In- und Auslandsprojekte), Umweltauswirkungen und Ökologie bei Wasserkraftanlagen, Projektprüfung Wasserkraft (Neuanlagen, Erhaltung, Sanierung), Risikobewertung bei Variantenuntersuchungen.
Textfeld: Univ. Doz. Dipl.-Ing. Dr. techn. Rudolf GROSSMAYER (Beirat)

Geb. 9.7.1948. Dzt. Partner und Vorstandsmitglied der ATP, Achammer Tritthart & Partner ZT-AG in Wien bzw. Innsbruck, Tätigkeit: Gesamtplanung dh. Architektur- und Ingenieurplanung, Koordination und Projektmanagement von komplexen Hochbauten in Mitteleuropa, wie zB. Milleniumstower, Wien; Business- und Gewerbepark Campus 21, Brunn am Gebirge; Verwaltungsgebäude ESG, Linz; Fleischwerke Wiesbauer oder Weiser, Wien, Microchipfabriken Siemens sowie AMD, Dresden; Spanplattenwerke EGGER, Unterradlberg sowie FUNDER, St.Veit usf. Vormals Geschäftsführer BP ENERGIE WärmeversorgungsgmbH, Tätigkeit Kontrahierung und Abwicklung von Wärmelieferverträgen für Wohnbauten und Gewerbekunden unter Nutzung konventioneller und alternativer Brennstoffe, Energieberatung. Vormals Projektmanager BP AUSTRIA AG im Anlagenbau (Tanklager, Flüssiggasabfüllstationen, Tankstellen, Ölmischanlagen). Vormals Assistenzprofessor TU Wien, Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Erdbebeningenieurwesens sowie Rohrleitungsbau. In dieser Zeit Gründungsmitglied der OGE, Österreichische Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen, Generalsekretär OGE sowie Sekretär der EAEE.
Textfeld: Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr.techn. Karl KERNBICHLER (Beirat)

1939 in Graz geboren, 1959 Meisterprüfung im Tischler-Handwerk, 1964 Matura  an der HTL Graz, 1965-1971 Studium des Bauingenieurwesen an der TU Graz, 1977 Promotion zum Dr.techn. und 1985 Habilitation für das Fachgebiet Stahlbeton und Massivbau an der TU Graz, 1996 Ernennung zum a.o. Professor, seit 1996 Universitätsprofessor und Vorstand der Konstruktiven Versuchsanstalt der TU Graz.

Textfeld: Univ. Doz. Dr. Wolfgang LENHARDT (Beirat)

1957 in Wien geboren. 1976 Matura in Wien am TGM. 1977 – 1983 Studium der Geophysik an der Universität Wien. 1983 Promotion zum Dr.phil. Danach Vertragsassistent am Institut für Geophysik der Universität Wien bis 1985. Von 1985 bis 1991 beschäftigt in der Goldmine ‚Western Deep Levels Ltd.’ In Südafrika, ab 1989 Leiter des ‚Rockburst Research Project’. Seit 1991 an der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als Seismologe. 1997 Habilitation an der Montanuniversität Leoben. Seit 2000 Fachabteilungsleiter des ‚Seismologischen Dienstes’. Verfasser von "Erdbeben in Österreich" gemeinsam mit Ch. Hammerl, erschienen im Leykam Verlag (1997). Mitarbeiter bei der ÖNORM B 4015, Mitwirkung an den "Richtlinien zur Erdbebenberechnung von Talsperren", D-A-CH Erdbebengefährdungskarte, Mitglied der ÖGG/ISRM, Vertreter Österreichs bei der ‚European Seismological Commission’ (ESC) und bei der International Association of Seismology and Physics of the Earth's Interior (IASPEI). Arbeitsschwerpunkte: Erdbebengefährdung, Induzierte Seismizität, Seismotektonik. 

Textfeld: Dipl.-Ing. Rudolf MELBINGER (Beirat)

1947 in Wien geboren. Nach dem Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen Hochschule Wien Sachbearbeiter im Wasserbaulabor der Bundesanstalt für Wasserbauversuche und Hydrometrische Prüfung. Seit 1978 als Amtssachverständiger und Technischer Sekretär der Österreichischen Staubeckenkommission im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig für die Überwachung der Talsperren, seit 1987 Leiter des betreffenden Referates. Arbeiten auf dem Gebiet des Erdbebeningenieurwesens: Mitwirkung an den "Richtlinien zur Erdbebenberechnung von Talsperren".

Univ.Prof. Dr. Franz G. RAMMERSTORFER (Beirat)

1948 in Korneuburg geboren. Studium 'Maschinebau' an der Technischen Hochschule Wien (Dipl.Ing. 1973, Dr.tech. 1976). Von 1973 bis 1977 Universitätsassistent an der TU-Wien, und von 1977 - 1983 Industrietätigkeit bei der VOEST Alpine AG, zuletzt als Hauptabteilungsleiter in der techn.-wiss. EDV. 1982 Habilitation für das Fachgebiet 'Mechanik'. Seit 1983 Professor für Leichtbau und Flugzeugbau and der TU-Wien. Seit 1998 Vizerektor für Forschung, TU Wien, und seit 2001 korrespondierendes Mitglied der Österr. Akad. der Wissenschaften. Arbeitsschwerpunkte: Leichtbau im Maschinenbau sowie in Luft- und Raumfahrt, numerische Ingenieursmethoden, Mikromechanik von Verbundstoffen, Biomechanik. Mitglied in einer Vielzahl von wissenschaftlichen Gesellschaften (CISM, CDG, GAMM, IACM, CEACM, ISSMO, OMG, fwf-wisschenasfts forum) und Beirat von ARC Seibersdorf, sowie im Editorial Board von verschiedenen wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Leitung von nationalen und internationalen Großforschungsprojekten.

Textfeld: Dipl.- Ing. Dr. techn. Erwin REIDINGER (Beirat)

1942 in Wiener Neustadt geboren, 1961 Matura an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt (HTL) in Mödling, Abteilung Tiefbau. 1968 Abschluss des Studiums über das Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien. 1968 bis 1974 Praxis in einem Zivilingenieurbüro. Ab 1974 beim Amt der NÖ Landesregierung als Amtssachverständiger für Bautechnik tätig; seit 1992 Abteilungsleiter. 1996 Promotion zum Doktor der technischen Wissenschaft an der Technischen Universität Graz.
Textfeld: Ao.Univ. Prof. Mag. Dr. Julius DRIMMEL (Ehrenmitglied)

1927 in Voitelsbrunn (Südmähren) geboren. 1943 - 1944 Luftwaffenhelfer. 1945 Verlust der Heimat. 1946 Studienberechtigung nach Überbrückungskurs. 1946 - 1951 Studium an der Universität Wien (Mathematik, Physik, Meteorologie, Philosophie). 1950 Lehramtsprüfung (Mag.rer.nat.), 1951 - 1952 Probelehrer an einem Gymnasium; 1952 Promotion zum Dr.phil. - 1952 - 1990 an der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien tätig, ab 1974 als Leiter der Abteilung Geophysik (= Sitz des Österr. Erdbebendienstes). Ab 1991 Beamter in Ruhestand. 1981 - 1991 Lektor an der Universität Wien; 1986 Verleihung des Berufstitels Ao.Universitätsprofessor. - Im Laufe der Jahre Mitarbeit in der Österr. Staubeckenkommission, im Österr. Normungsinstitut, Mitglied des Österr. Nationalkomitees für Geodäsie und Geophysik, einer VDI-Arbeitsgruppe, der ESC, der IASPEI, des ISC und der Seismologengruppe der Genfer Abrüstungskonferenz.


Statuten der
ÖSTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR ERDBEBENINGENIEURWESEN UND BAUDYNAMIK (OGE)

AUSTRIAN ASSOCIATION FOR EARTHQUAKE ENGINEERING AND STRUCTURAL DYNAMICS

(Fassung Mai 1996)

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

1) Der Verein führt den Namen “Österreichische Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik, OGE” (Austrian Association for Earthquake Engineering and Structural Dynamics).

2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Bei Bedarf können in den Bundesländern Zweigvereine errichtet werden.

§2 Zweck

Zweck der Gesellschaft ist die uneigennützige Gewinnung und Verbreitung neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet des Erdbebeningenieurwesens und der Baudynamik. Das Sachgebiet umfasst die Erdbebeneinwirkung und alle weiteren Schwingungsprobleme im Hochbau, Tiefbau, Maschinen- und Anlagenbau.

§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

1) Als ideelle Mittel zur Erreichung des Zwecks dienen:

a) Durchführung und Koordination von Forschungsvorhaben auf dem Gebiete des Erdbebeningenieurwesens und der Baudynamik,

b) Kooperation zwischen den auf den verschiedenen Teilgebieten der Erdbebeningenieurwissenschaft und Baudynamik tätigen Wissenschaftern durch Austausch von Erkenntnissen, Forschungsergebnissen und praktischen Erfahrungen,

c) Zusammenarbeit mit Organisationen des In- und Auslandes, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie diese Gesellschaft verfolgen, insbesondere mit der Dachgesellschaft “International Association for Earthquake Engineering” und den ihr angeschlossenen ausländischen Tochtergesellschaften sowie mit österreichischen Tochtergesellschaften,

d) Beitritt zu den internationalen Dachgesellschaften “International Association for Earthquake Engineering” sowie “European Association for Earthquake Engineering” sowie Vertretung in diesen durch einen Delegierten,

e) Abhaltung von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Tagungen, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen,

f) Einrichtung einer Bibliothek sowie Herausgabe eines Mitteilungsblattes.

2) Die finanziellen Mittel der Gesellschaft werden aufgebracht durch:

a) Mitgliedsbeiträge

b) Erträgnisse aus von der Gesellschaft durchgeführten Veranstaltungen (wie z.B. Kursbeiträge)

c) Subventionen, Spenden, Schenkungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.

§4 Arten, Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitglieder gliedern sich in ordentliche und Ehrenmitglieder.

2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen und seine Zielsetzungen fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um die Gesellschaft ernannt werden.

3) Mitglieder der Gesellschaft können alle physischen sowie juristischen Personen sein.

4) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

5) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.

6) Vor Konstituierung des Vereins erfolgt die (vorläufige) Aufnahme von Mitgliedern durch den Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung der Gesellschaft wirksam.

7) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit), durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.

8) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus der Gesellschaft kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.

9) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs.8 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstandes beschlossen werden.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Einrichtungen zu beanspruchen. Sie haben Anrecht auf Erhalt des Mitteilungsblattes. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu.

2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft nach Kräften zu fördern. Sie haben die Statuten sowie die Beschlüsse der Organe der Gesellschaft zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

§6 Vereinsorgane

Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung (§7, §8), der Vorstand (§9 bis §11) und die Rechnungsprüfer (§12).

§7 Die Generalversammlung

1) Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt.

2) Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung, auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen sechs Wochen stattzufinden.

3) Sowohl zu den ordentlichen wie zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens vierzehn Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

5) Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung - können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig, wobei kein Mitglied mehr als drei Stimmen auf sich vereinigen darf.

7) Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung dreißig Minuten später mit derselben Tagesordnung statt und ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.

8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen erfolgen in der Generalversammlung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut der Gesellschaft geändert oder die Gesellschaft aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

9) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes, in dessen Verhinderung der Generalsekretär.

§8 Aufgabenkreis der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

1) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,

2) Beschlussfassung über den Budget-Voranschlag,

3) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,

4) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für Mitglieder,

5) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft,

6) Beschlussfassung über die Statutenänderung und die freiwillige Auflösung der Gesellschaft,

7) Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des Vorstands über die wissenschaftliche Tätigkeit im abgelaufenen Jahr,

8) Beschlussfassung über den Voranschlag des Vorstands für das wissenschaftliche Programm des kommenden Jahres,

9) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

§9 Der Vorstand

1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Kassier, bis zu neun Beiräten und den Ehrenmitgliedern.

2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt und hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.

3) Die Funktionsdauer des Vorstands beträgt drei Jahre und währt auf alle Fälle bis zur Wiederwahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.

4) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden, in dessen Verhinderung vom Generalsekretär, mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich oder mündlich einberufen. Jedes Vorstandsmitglied kann beim Vorsitzenden bzw. beim Generalsekretär die Einberufung einer Vorstandssitzung innerhalb von drei Wochen beantragen.

5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen und mindestens sechs von ihnen anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse können auch durch Vorstandsrundbriefe oder Faxe herbeigeführt werden. Es besteht eine Beschlussfähigkeit, wenn bis zum gestellten Abgabetermin für die Antwort mindestens sechs Vorstandsmitglieder geantwortet haben.

6) Der Vorstand tagt unter Führung des Vorsitzenden, in dessen Verhinderung des Generalsekretärs. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

7) Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs.3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch die Enthebung durch die Generalversammlung oder Rücktritt, welcher dem Vorsitzenden schriftlich zu erklären ist. Im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes ist die Rücktrittserklärung an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.

§10 Aufgabenkreis des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und wissenschaftliche Leitung der Gesellschaft. Ihm kommen alle durch die Statuten nicht einem anderen Gesellschaftsorgan zugewiesenen Aufgaben zu, insbesondere:

1) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,

2) Erstellung eines Berichtes über das vergangene und eines Voranschlages für das künftige wissenschaftliche Programm,

3) Einberufung und Vorbereitung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen,

4) Verwaltung des Gesellschaftsvermögens,

5) Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Gesellschaftsmitgliedern sowie Aufnahme und Kündigung von Angestellten der Gesellschaft,

6) Bestimmung eines Delegierten und seines Stellvertreters zu den unter §3 lit 1c und d genannten internationalen Organisationen aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder.

§11 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

1) Der Vorsitzende ist der höchste Vereinsfunktionär. Ihm obliegt die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Behörden und dritten Personen. Er führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. Im Falle der Verhinderung wird er vom Generalsekretär vertreten.

2) Dem Generalsekretär obliegt die Führung der Vereinsgeschäfte, die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes und die Erledigung der wissenschaftlichen und administrativen Korrespondenz. Er fungiert als Schriftleiter des Mitteilungsblattes.

3) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung der Gesellschaft verantwortlich.

4) Dem Delegierten obliegt die Vertretung der Gesellschaft in der Generalversammlung der “International Association for Earthquake Engineering” und der “European Association for Earthquake Engineering”.

5) Vereinsintern gilt, dass schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen der Gesellschaft, insbesondere die Gesellschaft verpflichtende Urkunden vom Vorsitzenden und vom Generalsekretär, sofern sie Geldangelegenheiten betreffen vom Vorsitzenden und vom Kassier zu unterfertigen sind.

§12 Die Rechnungsprüfer

1) Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

2) Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rech- nungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.

3) Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des §9, Abs.3 und 7 sinngemäß.

§13 Verfahren in Streitsachen

In allen aus dem Gesellschaftsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen. Ist zumindest einer der beiden Streitteile Vorstandsmitglied, entscheidet die Generalversammlung. Die Entscheidung ist endgültig.

§14 Auflösung der Gesellschaft

1) Die freiwillige Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

2) Diese Generalversammlung hat auch - sofern Gesellschaftsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie diese Gesellschaft verfolgt. Eine eventuell vorhandene Bibliothek fällt der Bibliothek der Technischen Universität Wien zu.


Copyright 2002, OGE