Rechtliches
Die ZAMG ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Seit 1990 besteht für die ZAMG die Möglichkeit im Rahmen der ihr verliehenen Teilrechtsfähigkeit privatrechtlich zu agieren.
Die Teilrechtsfähigkeit erlaubt der ZAMG kommerzielle Aktivitäten wie:
- Verträge mit Dritten hinsichtlich der Belieferung mit meteorologischen und geophysikalischen Informationen abschließen
- Produktion und Vertrieb von Publikationen, Büchern, Bildern, Videos, etc., die die Aktivitäten der ZAMG betreffen
- direkte Nutzung des Gewinns für die ZAMG